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Honorar

Für die Honorarabrechnung von Privatgutachten ist die Anwendung der HOAI § 34 gesetzlich vorgeschrieben.

Auf der rechten Seite finden Sie einige Beispiele zu Ihrer Orientierung.

Zusatzleistungen, wie Aufmaß, Flächenberechnungen etc. werden als Zeithonorar abgerechnet. Die Angaben verstehen sich in Euro zzgl. Mwst.

1 z.B. bei der Bewertung von Wohnungs- und Erbbaurechten, Baulasten, Renten- und Pflegeverpflichtungen etc.

Kurzgutachten (ohne Gebäudebeschreibung, Unterlagen vorhanden) z.B. EFH ca. € 400,00
   Objektwert    Normalstufe    Maximalstufe 1
   125.000       710,00       909,00
   150.000       803,00    1.030,00
   200.000       956,00    1.225,00
   300.000    1.188,00    1.522,00
   500.000    1.465,00    1.879,00
   1,0 Mio.    1.978,00    2.535,00